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Organisation

Der Dienstvorstand des Landgerichts ist der Präsident bzw. die Präsidentin des Landgerichts und wird vertreten durch den Vizepräsidenten bzw. die Vizepräsidentin des Landgerichts.

Die Hauptaufgabe des Landgerichts ist die Rechtsprechung in Zivil- und Strafsachen. Außerdem nehmen seine Bediensteten auch zahlreiche Aufgaben in der Justizverwaltung wahr.

Organisation der Rechtsprechungsaufgaben

In Zivilsachen entscheidet beim Landgericht entweder eine Zivilkammer, die aus drei Richtern besteht, oder ein Einzelrichter aus einer Kammer. In Strafsachen entscheidet eine Strafkammer.

Wie die neu eingehenden Fälle den Kammern  zugeteilt werden, wird vom Präsidium des Gerichts jährlich im Voraus im sogenannten Geschäftsverteilungsplan bestimmt. Das Präsidium ist ein Selbstverwaltungsorgan der Richter. Es wird von allen Richtern des Gerichts gewählt.

Organisation der Verwaltungsaufgaben

Der Präsident bzw. die Präsidentin des Landgerichts nimmt zahlreiche Aufgaben der Justizverwaltung wahr. So führt er/sie etwa die Dienstaufsicht über die Beschäftigten des Landgerichts und zum Teil auch der Angehörigen der Amtsgerichte und der Notariate im Landgerichtsbezirk. Er/Sie entscheidet über die Registrierung von Rechtsdienstleistern (z.B. Inkassounternehmen oder Rentenberatern) und führt die Aufsicht über sie. Er/Sie ist beispielsweise auch zuständig für Apostillen und die Legalisation von inländischen Urkunden, für die allgemeine Beeidigung von Dolmetschern und Übersetzern oder für die Prüfung von Betreuungs- und Nachlasssachen, in denen ein größeres Vermögen verwaltet wird.

Bei diesen Verwaltungsaufgaben wird er/sie von mehreren Mitarbeiterinnen und MItarbeitern der Justizverwaltung unterstützt, teilweise auch von Richtern, die insofern als Verwaltungsbeamte tätig werden.

 

 

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