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Zuständigkeit
Sachlich ist das Landgericht sowohl als erstinstanzliches Gericht wie auch als Berufungs- und Beschwerdeinstanz für Zivil- und Strafsachen zuständig.
Der örtliche Zuständigkeitsbereich des Landgerichts Hechingen, das zum Bezirk des Oberlandesgerichts Stuttgart gehört, umfasst die Amtsgerichtsbezirke Albstadt, Balingen, Hechingen und Sigmaringen, siehe auch Bezirk - Amtsgerichte.
Zuständigkeit
Sachlich ist das Landgericht sowohl als erstinstanzliches Gericht wie auch als Berufungs- und Beschwerdeinstanz für Zivil- und Strafsachen zuständig.