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Informationen zur Eingruppierung von Berufsbetreuern
Berufliche Betreuer können gem. § 8 Abs. 3 VBVG nach Registrierung Antrag auf Feststellung, nach welcher Vergütungstabelle sich die von ihnen zu beanspruchende Vergütung richtet (nachstehend „Eingruppierung“ genannt), stellen. Für Betreuer, die ihren Amtssitz, hilfsweise ihren Wohnsitz, im Landgerichtsbezirk Hechingen haben, ist für diese Feststellung der Präsident des Landgerichts Hechingen zuständig.
Detailinformationen entnehmen Sie bitte diesem Merkblatt:
Informationsblatt Berufsbetreuer
Für die Beantragung Ihrer Eingruppierung wird gebeten, das nachfolgende Formular zu benutzen: