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Apostillen Legalisationen

Die Landgerichte sind zuständig für die Beglaubigung von gerichtlichen und notariellen Urkunden zum Zwecke der Legalisation sowie für die Ausstellung von Apostillen zu solchen Urkunden.

 

Nähere Informationen zur Legalisation und zum internationalen Urkundenverkehr finden Sie auf der Homepages des Auswärtigen Amtes.

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